Vergewaltigung und Nötigung
Ein 58-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten.
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LAHR. Ein 58-Jähriger hat sich derzeit vor der 2. Großen Strafkammer am Offenburger Landgericht wegen sexueller Nötigung in drei Fällen und Vergewaltigung in zwei Fällen zu verantworten. Der Geschäftsführer eines Dienstleistungsbetriebs in Lahr hat sich zum Prozessauftakt zur Sache nicht geäußert.
Laut Anklage hat der verheiratete Geschäftsführer eine Angestellte über Jahre hinweg sexuell bedrängt und zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen. Im Frühjahr 2002 soll er die ...