AfD-Abgeordneter Thomas Seitz aus Lahr: Todesstrafe darf kein Tabu in Deutschland sein
Maximale Provokation in AfD-Manier: Auf Facebook rüttelt der Lahrer AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz an Artikel 102 des Grundgesetzes, der die Todesstrafe in Deutschland untersagt.
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LAHR. Dass er damit implizit der Wiedereinführung der Todesstrafe das Wort redet, nennt Seitz eine bewusste "Provokation". Damit hatte der frühere Staatsanwalt, der wegen früherer Entgleisungen nach einer Entscheidung des Richterdienstgerichts vom September 2018 seinen Beamtenstatus verlieren soll, hunderte vorwiegend ablehnende Reaktionen im Netz hervorgerufen. Auch ...