Fehlalarme kosten Zeit – und Geld
Wenn die Polizei aufgrund fehlerhafter Alarmanlagen in Wohnungen und Häusern gerufen wird, müssen deren Besitzer zahlen.
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LÖRRACH. Sie sollen potenzielle Einbrecher fernhalten und das Sicherheitsgefühl der Bewohner erhöhen – Alarmanlagen für Wohnungen und Häuser. Im besten Fall wird der ungebetene Gast vertrieben, ohne dass materieller Schaden entsteht. Führen die Sicherungssysteme allerdings durch einen Fehlalarm zu einem Polizeieinsatz, wird der Anlagenbesitzer dafür zur Kasse gebeten.
104 Euro kostete einen BZ-Leser aus Lörrach nach eigenen Angaben ein Abend im August, unfreiwillig. Nachdem die Alarmanlage, die das Haus schützen soll, einen Einbruch anzeigte, riefen die Betroffenen über die Telefonnummer 110 die Notrufzentrale. Die eingetroffenen ...