Gute Preise freuen auch das Finanzamt
Wer seine Immobilie verkauft, kann auch steuerlich herangezogen werden / Eventuell fällt Spekulationssteuer an.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Die Immobilienpreise in vielen Städten sind teils drastisch gestiegen. Wer verkauft, kann daher hohe Preise verlangen. Dabei ist aber auch das Finanzamt. Wann will es etwas davon abhaben – und lässt sich das vermeiden?
Muss der Verkaufsgewinn einer Immobilie versteuert werden, kann das teuer werden. Denn für die Gewinnermittlung werden vom Veräußerungserlös die um Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten abgezogen. Die Differenz ist der Verkaufsgewinn. ...