Grenzen für DNA-Analysen: Ein Gesetz, das Mörder schützt
DNA-Spuren können Hinweise auf Herkunft und Aussehen eines Straftäters geben. Theoretisch. Nutzen darf die Polizei diese Möglichkeiten aber nicht. BZ-Redakteur Karl Heidegger findet das falsch.
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Eigentlich ist es trivial: Bei der Aufklärung von Verbrechen kann die Hautfarbe eine Rolle spielen. Ein Phantomfoto lässt sie stets erkennen, bei der Personenbeschreibung in einem Fahndungsaufruf ist sie unerlässlich: Ist der Tankstellenräuber ein kleingewachsener, blonder Mitteleuropäer oder ein Zwei-Meter-Schlacks ...