Mietrecht
Wer bezahlt die Zwischenablesung von Wasser- und Heizkosten?
Bisher galt es als zulässig, dass Mieter die Kosten für das Ablesen von Wasser- und Heizungsstand zu tragen haben, wenn das vertraglich festgehalten ist. Ein Gericht hat die Handhabe für unwirksam erklärt.
Di, 17. Dez 2019, 17:12 Uhr
Geld & Finanzen
Thema: Mit Gewinn leben
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