Ein Testament soll den Willen des Verstorbenen übermitteln und den Hinterbliebenen Klarheit verschaffen. Doch wie muss eine solche Urkunde aussehen? Und wo bewahrt man sie auf?
In Trauer vereint? Wenn’s ums Erben geht, ist es mit der Einigkeit der Hinterbliebenen oft schnell vorbei. Foto: Kai Remmers
Die einfachste Form eines Testaments ist das privatschriftliche Testament. Das kann jede Person eigenhändig verfassen. "Die Urkunde muss handgeschrieben und unterschrieben sein, damit das Testament wirksam ist", sagt ...