Folge einer Kundgebung im November 2009: Ein Demonstrant muss wegen Vermummung und Widerstand 1200 Euro Strafe zahlen.
Gesicht zeigen ist Pflicht. Das gilt nach dem Versammlungsgesetz während einer Demonstration. Wer sich dennoch ein Tuch über Mund und Nase zieht, begeht demnach eine Straftat. Ein 29-jähriger Arbeiter, der genau dies am 14. November 2009 in ...