Account/Login

Vergewaltiger muss in Haft - Afghane erhält keine Strafmilderung

Mit einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten haben sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in der Berufungsinstanz am Dienstag die Vergewaltigung einer finnischen Gaststudentin am 2. August 2014 bei der Haltestelle Runzmattenweg geahndet. Der Täter, ein 21-jähriger Afghane, hatte sich nach der Tat mit Worten, dass er Schlimmes durchgemacht habe, bei der jungen Frau zu entschuldigen versucht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gefasst wurde der Afghane, der aufgrund fehlender Papiere von den Behörden zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gezählt wurde, aufgrund eines DNA-Treffers. Er war zwei Monate vor der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel