Vergewaltiger muss in Haft - Afghane erhält keine Strafmilderung
Mit einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten haben sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in der Berufungsinstanz am Dienstag die Vergewaltigung einer finnischen Gaststudentin am 2. August 2014 bei der Haltestelle Runzmattenweg geahndet. Der Täter, ein 21-jähriger Afghane, hatte sich nach der Tat mit Worten, dass er Schlimmes durchgemacht habe, bei der jungen Frau zu entschuldigen versucht.
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