"Schattenparker" erreichen Freispruch vor Gericht
Richterin verneint Verstoß gegen das Versammlungsgesetz / Auch Staatsanwaltschaft ist gegen Vollstreckung der Strafbefehle.
Richterin verneint Verstoß gegen das Versammlungsgesetz / Auch Staatsanwaltschaft ist gegen Vollstreckung der Strafbefehle.
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