Sambastas klagt gegen die Beschlagnahme ihrer Trommeln
Rechtliche Nachwehen des deutsch-französischen Gipfels: Ein Urteil wird in zirka zwei Wochen erwartet.
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Der deutsch-französische Gipfel am 10. Dezember 2010 beschäftigt derzeit das Verwaltungsgericht, das Urteil wird demnächst erwartet: Am Morgen jenes Tages, als sich Frankreichs damaliger Präsident Nicolas Sarkozy, Bundeskanzlerin Angela Merkel und zahlreiche Minister in Freiburg trafen, wollte die linksalternative Gruppe Sambastas in der Innenstadt aus Protest trommeln. Zu laut fanden dies Polizei und Ordnungsamt – und beschlagnahmten die Instrumente. Erst Monate später bekamen die Demonstranten sie zurück.
Die KlageOb diese Beschlagnahme von 13 Instrumenten durch die Polizei rechtmäßig war, darüber muss das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Richter Christoph Sennekamp nun entscheiden. Dies ist nicht der einzige Punkt, gegen den vier Sambastas, vertreten von Anwältin Katja Barth, klagen: Sie wehren sich auch gegen von ...