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Rathaus verliert Streit mit "Kyosk"

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil und weist Berufung zurück / Anwohner erwarten weitere Schritte .  

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Im Streit um den "Kyosk" an der Adlerstraße hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ein Machtwort gesprochen. Der sechste Senat wies die Berufung der Stadtverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom September 2016 zurück. Der Kyosk hatte wegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gegen das Amt für öffentliche Ordnung (AfÖ) geklagt. Zuletzt war ein vom Gericht unterbreiteter Vergleichsvorschlag abgelehnt worden.

Rückblick: Winfried Lutz meldete 1999 in der Adlerstraße 2 ein Gewerbe an, das derzeit vom Verein "Kyosk interym" betrieben wird. Der Raum versteht sich als soziokulturelles ...

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