Punklieder fallen unter die Kunstfreiheit – aber nicht auf einer Demo
Amtsgericht verurteilt einen Demonstranten wegen Beleidigung eines Polizisten zu Geldstrafe: Er hatte das Lied "Wir wollen keine Bullenschweine" abgespielt.
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Wer bei einer Demonstration über eine Verstärkeranlage ein Lied abspielt, in dem Polizisten als "Bullenschweine" bezeichnet werden, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Das hat am Donnerstag ein Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg im Falle eines 22-jährigen Angeklagten ...