Prozess am Landgericht Freiburg
Anklage fordert acht Jahre Haft für Messerangriff an Ampel
Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren hält Oberstaatsanwalt Matthias Rall für die beinahe tödlichen Messerstiche eines 50-Jährigen in die Brust seines vermeintlichen Nebenbuhlers für angemessen.
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In seinem Plädoyer hat er die Tat vom Nachmittag des 31. Mai 2017 am Fahnenbergplatz anhand von Zeugenaussagen und Indizien als versuchten Mord bewertet. Auf fünf Jahre Freiheitsentzug wegen gefährlicher Körperverletzung lautete hingegen der Strafvorschlag von Wahlverteidigerin Carolin Hierstetter.
Wenn ihr Mandant den Beifahrer im Auto seiner geschiedenen Frau an der roten Ampel tatsächlich hätte töten wollen, dann hätte er nicht in den rechten Brustkorb, sondern in den Hals oder ins Herz gestochen, so die Verteidigerin. Dabei ...