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8500 Euro monatlich für Pflege? Tochter geht vor Gericht
Das Landgericht muss klären, ob ein Pflegedienst einen Mann und dessen Töchter über die Höhe der Kosten informiert hat oder nicht. Die Verbraucherzentrale stuft den Preis als "unvertretbar hoch" ein.
Sina Gesell
Fr, 27. Mai 2016, 8:40 Uhr
Freiburg
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Eigentlich hoffte der Pflegedienst auf eine gütliche Einigung und hätte dem Beklagten einige tausend Euro erlassen. Dessen Tochter, die bevollmächtigt ist, lässt sich darauf nicht ein und es nun auf eine Verhandlung ankommen.
23 000 Euro soll der Mann dem bekannten Pflegedienst, der schon viele Jahre auf dem Freiburger Markt tätig ist, noch schuldig sein. Der 88-Jährige hatte von Dezember 2014 bis Mai 2015 eine 24-Stunden-Betreuung in Form einer Nachbarschaftshilfe in Anspruch genommen. Für diese Unterstützung ...