Entlassung aus dem Dienst wegen Rechtsbeugung

57-jähriger Richter muss gehen

Ein 57-Jähriger Richter am Freiburger Landgericht wird aus dem Dienst entlassen, weil erselbst über eine Beschwerde gegen einen anderen Richter entschieden hat, die er für einen Freund verfasste. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun ein Urteil aus erster Instanz.  

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Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem ...

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