Entlassung aus dem Dienst wegen Rechtsbeugung
57-jähriger Richter muss gehen
Ein 57-Jähriger Richter am Freiburger Landgericht wird aus dem Dienst entlassen, weil erselbst über eine Beschwerde gegen einen anderen Richter entschieden hat, die er für einen Freund verfasste. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun ein Urteil aus erster Instanz.
So, 16. Aug 2009, 12:19 Uhr
Freiburg
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