Um das Zusammenleben der Menschen zu regeln, muss es Gesetze geben. Sie sagen, welche Rechte die Menschen haben und an welche Regeln sie sich halten müssen. Sie legen aber auch fest, welche Rechte und Pflichten ein Staat hat.
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Die wichtigsten dieser Regeln stehen in Deutschland in der Verfassung, Grundgesetz genannt. Darüber hinaus gibt es aber noch viele andere Gesetzesbücher. Zu den Rechten, die in der deutschen Verfassung festgelegt sind, gehört das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das heißt, im Namen des Staates darf keinem Menschen körperlicher Schaden zugefügt werden, etwa durch Folter. Auch das Recht auf Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit steht in der Verfassung. Die Menschen haben also das Recht, so zu leben, wie es ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Der Staat darf ihnen zum Beispiel nicht vorschreiben, was sie studieren sollen oder welchen Beruf sie erlernen. In der Verfassung wird zudem festgelegt, dass Deutschland eine Demokratie ist. Das heißt, ab dem 18. Lebensjahr haben die Menschen das Recht, das Parlament zu wählen. Es wird in der Verfassung auch festgeschrieben, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist: Das bedeutet, alle Menschen – auch Politiker – müssen sich an Recht und Gesetz halten.
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