Verordnung löst keine Probleme
In Denzlingen wird die Polizeiverordnung um ein Alkoholverbot auf Schulhöfen erweitert / Handhabe gegen Randalierer.
Markus Zimmermann-Dürkop
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DENZLINGEN. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat die Erweiterung der Polizeiverordnung. Der Aufenthalt auf Spiel- und Ballspielplätzen sowie auf Schulhöfen ist nun zeitlich beschränkt. In diesen Bereichen ist sowohl der Konsum von Alkohol, als auch der Aufenthalt in alkoholisiertem Zustand zusätzlich untersagt. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro.
"Wir wollen sanktionieren können", erklärte Hauptamtsleiter Lars Brügner den Vorschlag zur Erweiterung der Polizeiverordnung. Auslöser seien sich häufende Beschwerden wegen Lärmbelästigungen gewesen. Außerdem ...