Account/Login

Anzeigen

Bisher drei Strafbefehle wegen Verstößen bei Pegida-Demos

Feuerwerkskörper, Vermummung, Beleidigung, angeblicher Sprengstoffgürtel: Von den zwei Dutzend Anzeigen nach den Pegida-Demos in Weil am Rhein haben bislang drei Taten zu Strafen geführt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Polizei trennte linke Gegendemonst...er „Pegida Dreiländereck“.  | Foto: Ulrich Senf
Die Polizei trennte linke Gegendemonstranten (vorne) und den Aufmarsch der „Pegida Dreiländereck“. Foto: Ulrich Senf

Nach den Pegida-Demonstrationen, die vor dem Jahreswechsel Weil am Rhein an fünf Sonntagen in Atem gehalten und für viel Unruhe gesorgt haben, hat die Polizei wegen zwei Dutzend Straftaten ermittelt und ihre Untersuchungsberichte der Lörracher Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt. In drei Verfahren hat die Staatsanwaltschaft bislang eine Geldstrafe gefordert, zwei dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Während der Kundgebungen, die zunächst am Berliner Platz geplant waren, später unter dem Dach der Pegida Dreiländereck erst auf dem Marktplatz und danach auf dem Weiler Rathausplatz stattfanden, hat ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel