Bis zuletzt leben können
Freiburg ist auf dem Weg, unheilbar kranken Menschen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu gewährleisten
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"Kein sterbender Mensch soll leiden, das muss nicht sein." Was Johannes Sackmann, Geschäftsführer der Evangelischen Sozialstation Freiburg so unmissverständlich ausdrückt, ist etwas, auf das Versicherte mit Beginn des Jahres 2009 sogar einen gesetzlichen Anspruch haben. Dann nämlich zahlen die Krankenkassen die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung. Und das bedeutet: Pflegekräfte und Palliativmediziner lindern die Schmerzen unheilbar kranker Menschen – und zwar bei ihnen zu Hause.
In Stadt und Umland geht es dabei jährlich um 250 bis 300 Menschen, denen ihre Schmerzen genommen werden können. Ihnen sichert die Richtlinie zu Paragraph 37 b des Pflegegesetzes (Sozialgesetzbuch V) zu: "Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen (heilenden) ...