Wenn Fahnder bei Massen-Gentests auf DNA stoßen, die eine Verwandtschaft mit dem Täter nahelegt, müssen sie künftig wegsehen. Ein solcher Abgleich ist unzulässig, stellte der BGH jetzt klar.
Bei Reihen-Gentest dürfen Ermittler sogenannte Beinahe-Treffer von Verwandten des Gesuchten nicht verwenden. Das Gesetz erlaube allein den Abgleich ...