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EMMENDINGEN/FREIBURG. Menschen, die erheblich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch den Unfalltod eines oder mehrerer Mitmenschen verursachen, werden im Landgerichtsbezirk Freiburg grundsätzlich zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Von dieser Regel machte das Amtsgericht Emmendingen im Januar 2011 ...