Mal mehr, mal weniger staatsfern
In einigen Ländern nimmt die Politik kaum Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Medien – in anderen ist die Grenze fließend.
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Staatsfern hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu sein. So steht es im Gesetz, so hat das höchste deutsche Gericht immer wieder geurteilt – zuletzt 2014, als auf Druck der hessischen CDU der Vertrag des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert worden ist. Mit demselben Urteil begrenzten die Verfassungsrichter die Zahl der staatsnahen Vertreter in den Aufsichtsgremien auf maximal ein Drittel. Noch ist das Urteil nicht in allen Sendern umgesetzt. Während private Sender sich mit Werbung finanzieren, stemmen die Öffentlich-Rechtlichen mit dem Geld aus der Haushaltsabgabe nicht refinanzierbares Programm, etwa Nachrichten mit einem dichten Netz von ...