Account/Login

Sicherheit

Strobl gegen Forderung zur Waffen-Obergrenze für Jäger

Die Grünen wollen eine Waffen-Obergrenze für Jäger. Innenminister Strobl erteilt dieser Forderung eine Absage.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Innenminister Strobl ist gegen eine Wa...;gerinnen und Jäger. (Symbolbild)  | Foto: Marius Bulling/dpa
Innenminister Strobl ist gegen eine Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger. (Symbolbild) Foto: Marius Bulling/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat der Forderung der Landtags-Grünen nach einer Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger eine Absage erteilt. "Die von den Grünen gewünschte Änderung des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger wird es mit uns nicht geben", teilte er mit. Er wolle weder zusätzliche Bürokratie durch eine Obergrenze schaffen, noch das Misstrauen gegen Jägerinnen und Jäger stärken. 

Grund für die Forderung der Grünen war, die Anzahl der Waffen im Land zu verringern. Laut Zahlen des Innenministeriums sind 234 von den rund 49.000 Jägerinnen und Jägern im Südwesten im Besitz von mehr als zehn Langwaffen (Stand Ende September). "Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle", sagte Grünen-Politiker Oliver Hildenbrand. "Wir können dem Horten und Sammeln von Waffen effektiv vorbeugen, indem wir den Erwerb und Besitz von Waffen zahlenmäßig begrenzen." Zwei Kurzwaffen und zehn Langwaffen seien mehr als genug.

Für Langwaffen sieht das Waffengesetz im Gegensatz zu Kurzwaffen keine zahlenmäßige Begrenzung vor. Dennoch seien bei der Anzahl der Langwaffen die Waffenbehörden dafür sensibilisiert, "ein Waffenhorten von Jägern ohne sachlichen Grund zu vermeiden", teilte das Innenministerium mit. Da es für verschiedene zu bejagende Wildarten, jagdliche Situationen und Jagdarten jedoch jeweils spezifische Jagdwaffen gibt, erscheine die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Obergrenze für jagdlich genutzte Langwaffen weder angemessen noch notwendig. Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass es sich beim Waffengesetz um ein Bundesgesetz handele. Änderungen der waffenrechtlichen Regelungen müssten daher durch den Bundesgesetzgeber erfolgen.

© dpa‍-infocom, dpa:241123‍-930‍-297229/2

Ressort: Baden-Württemberg

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel