Kommunalpolitik

Neue striktere Polizeiverordnung für Au und Wittnau - Schränkt sie das Miteinander ein?

BZ-Abo Keine laute Musik, kein Buddeln am Wegrand, keine leinenlosen Hunde: Braucht es eine Polizeiverordnung mit Regeln in einer Gemeinde, damit das Zusammenleben funktioniert? Diese Frage stellt man sich in Au und Wittnau.  

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Tauben füttern im öffentlichen Raum verboten. Hunde sind auf Straßen und Gehwegen an die Leine zu nehmen. Lautsprecher und Instrumente dürfen nur so genutzt werden, dass andere "nicht erheblich belästigt" werden. Übelriechendes darf andere nicht erheblich belästigen. Das Nächtigen auf Straßen, Gehwegen, Grün- und ...

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