Ist meine Anzeige privat oder gewerblich?
Private Gelegenheitsanzeigen sind Inserate von Privatpersonen, die bei Erfolg ihren Zweck erfüllt haben. Wiederholungsanzeigen mit ständiger Werbung, d.h. für zum Wiederverkauf hergestellter Waren oder gewerbliche Dienstleistungen aller Art sind keine privaten Gelegenheitsanzeigen und deshalb als Kleinanzeigen unzulässig.
Sie können Ihren private Kleinanzeige online, telefonisch, per Coupon auf dem Postweg oder bei einer Geschäfts- oder Annahmestelle aufgeben und bar bezahlen. Wenn Sie Ihre Anzeige telefonisch, schriftlich oder online aufgeben, ist Ihre Bankverbindung (Girokonto) zur Abbuchung des Rechnungsbetrages erforderlich.
Geschäftliche Werbung im Gewand der privaten Kleinanzeigen verstößt gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und wird von den Behörden (z.B. vom Wirtschaftskontrolldienst oder der Handwerkskammer) verfolgt. Anzeigen anonymer Auftraggeber werden aus presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Anzeigen, deren Inhalt erkennbar gegen die guten Sitten oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht veröffentlicht.
Inserate, die keinen Gelegenheitscharakter haben, sondern das Ziel eines kommerziellen Handelns verfolgen, eine Dienstleistung bewerben oder eine Arbeitsstelle in einem Gewerbebetrieb anbieten, sind gewerbliche Anzeigen. Es ist unerheblich, ob das Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Entscheidend ist der gewerbliche Charakter des Anzeigentextes.
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