Grundsteuer

In der Summe soll die Grundsteuer gleich bleiben

Eigentümer von großen Grundstücken in Ehrenkirchen müssen künftig mehr Grundsteuer bezahlen. Doch für 57 Prozent der Eigentümer wird es günstiger. Der Gemeinderat hat jetzt die Hebesätze beschlossen.  

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Auch Ehrenkirchen hat nun die Hebesätz... kleiner Grundstücke werden entlastet.  | Foto: Sophia Hesser
Auch Ehrenkirchen hat nun die Hebesätze für die neue Grundsteuer festgelegt. Eigentümer kleiner Grundstücke werden entlastet. Foto: Sophia Hesser
Grundbesitzer aufgepasst: Zum neuen Jahr ändern sich die Steuern in Ehrenkirchen. Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die neue Grundsteuer ab Januar 2025 festgelegt. Damit kommt er einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach, das 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt hatte, da es dadurch zu Wertverzerrungen gekommen sei. Daher handele es sich bei der Festlegung der neuen Hebesätze auch nicht um eine Steuererhöhung: "Wir wollen in der Summe die gleiche Grundsteuer einnehmen wie bisher", sagte Rechnungsamtsleiter Hubert Burkart. Aber die Belastungen sollen gerechter verteilt werden.

Bis Ende 2024 konnte die alte Grundsteuer übergangsweise weiter erhoben werden, jetzt sind die Gemeinden gefordert. Sie müssen die Hebesätze, die für die Grundsteuer entscheidend sind, für das neue Jahr festlegen. Dabei wird zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden: Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben, davon ist nur eine Minderheit der Bürger betroffen. Die Gebäude von Bauernhöfen zählten zuvor zur Grundsteuer A, nun werden sie der Grundsteuer B zugerechnet. Diese bezieht sich auch auf alle sonstigen Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut. Die Art der Bebauung spielt mit der Reform nun keine Rolle mehr. Der Gemeinderat Ehrenkirchen entschied sich einstimmig, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 400 zu belassen, während für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 205 festgelegt wurde.

Auch wenn die Steuererträge für die Gemeinde Ehrenkirchen gleich bleiben sollen, kann sich die Belastung für einzelne Grundbesitzer deutlich verändern. Burkart rechnete vor, dass 57 Prozent der rund 3000 Eigentümer, für die die Grundsteuer B erhoben wird, durch die Reform weniger bezahlen werden, während für die anderen 43 Prozent mehr Grundsteuer als bisher fällig wird. Prinzipiell müssen besonders die Eigentümer von großen Grundstücken nun tiefer in die Tasche greifen, während Besitzer von kleineren Grundstücken mit Einzelhaus oft weniger bezahlen. Diese Belastungsverschiebungen können teilweise erheblich sein, Burkart stellte einige konkrete Beispiele vor.

Bei einem Grundstück in Norsingen mit Einzelhaus und einer Fläche von 1312 Quadratmetern etwa wurde bisher ein Grundsteuerbetrag von 349,88 Euro pro Jahr fällig. Die neue Grundsteuer beträgt dagegen 1076,76 Euro, was einer Erhöhung um 208 Prozent entspricht. Dabei handelt es sich um einen besonders extremen Fall, aber Besitzer großer Grundstücke müssen sich generell auf Erhöhungen gefasst machen. Ein Gegenbeispiel, bei dem die Reform für eine Reduzierung der Steuerbelastung sorgt, ist eine Doppelhaushälfte in Kirchhofen mit einer Fläche von 312 Quadratmetern, deren Eigentümer statt 340,32 Euro nun nur noch 267,71 Euro bezahlen müssen und damit 21 Prozent weniger. Auch auf die Gemeinde selbst wirken sich die veränderten Hebesätze aus. Für eine Gewerbefläche in Niedermatten von 9030 Quadratmetern muss Ehrenkirchen statt moderater 510,36 Euro zukünftig 3369,09 Euro an Steuern abführen. Im Gemeinderat herrschte Konsens über die neuen Hebesätze.

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