Wahlrecht

Gericht entscheidet über Volksbegehren gegen XXL-Landtag

Wächst der Landtag immer weiter und weiter? Die FDP befürchtet das und will dagegen ein Volksbegehren starten - sie scheitert aber am Innenministerium. Nun entscheidet das oberste Gericht des Landes.  

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Schon jetzt mussten die Abgeordneten zusammenrücken.  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Schon jetzt mussten die Abgeordneten zusammenrücken. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa) - Der Verfassungsgerichtshof entscheidet am Freitag (10.30 Uhr) über die Zulassung eines Volksbegehrens gegen die drohende Aufblähung des Landtags. Konkret geht es um einen Streit der FDP mit dem Innenministerium über das Wahlrecht. Die FDP hatte ein Volksbegehren mit dem Titel "XXL-Landtag verhindern" initiiert und dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. 

Das Ministerium allerdings hatte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt - die geplante Gesetzesänderung ist aus Sicht des Hauses von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verfassungswidrig. Die FDP vermutet politische Motive hinter der Verhinderung ihres Volksbegehrens. 

Selbst wenn aber die FDP vor Gericht und mit dem Volksbegehren Erfolg haben sollte, gilt es aufgrund bestehender Fristen als sehr unwahrscheinlich, dass eine Änderung des Wahlrechts bereits Auswirkungen haben könnte auf die nächste Landtagswahl im Frühjahr 2026.

© dpa‍-infocom, dpa:250227‍-930‍-389099/1

Schlagworte: Thomas Strobl
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