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Eilentscheidung

Der SC Freiburg darf auch weiterhin für private Sportwetten werben

Der SC Freiburg darf im Stadion weiterhin Werbung für private Sportwetten betreiben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.  

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Die Bandenwerbung von Tipico im SC-Stadion darf bleiben.  | Foto: Ingo Schneider
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