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Mildere Mittel

Christian Rath
  • Do, 30. April 2015
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Der Ausschluss schwuler und bisexueller Männer von der Blutspende muss neu geprüft werden.

Homosexuelle Männer dürfen nur dann pauschal von Blutspenden ausgeschlossen werden, wenn es kein milderes Mittel gibt, die Sicherheit von Blutkonserven zu gewährleisten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Frankreich entschieden. Auch in Deutschland steht jetzt eine Liberalisierung an.

Der auslösende Fall spielte im Elsass. Der Franzose Geoffrey Léger wurde 2009 von seinem Blutspendezentrum als Spender abgelehnt, nachdem er angab, dass er Sex mit Männern hatte. ...

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