Hotelier darf Nazi abweisen
BGH gibt Hotelbesitzer teilweise Recht / Der frühere NPD-Chef Udo Voigt hatte gegen ihn geklagt.
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KARLSRUHE. Ein Brandenburger Hotelier durfte ein Hausverbot gegen den früheren NPD-Chef Udo Voigt verhängen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings sei das Hausverbot aufgrund der Vertragslage an bestimmten Tagen rechtswidrig gewesen.
Es war keine politische Reise, das Ehepaar Voigt wollte nur ein paar Tage ausspannen – im Hotel Esplanade in Bad Saarow am Brandenburger Scharmützelsee. Voigts Frau hatte den Kurzurlaub bei Tchibo gebucht und von dort bereits ...